Garantiebedingungen Ihres NOBU auf einen Blick

Unsere Garantiebedingungen gelten für alle NOBÜ Lastenräder

Diese Seite zeigt, wie lange die Garantiezeit ist und welche Teile abgedeckt sind.

Garantie
  • NOBÜ versichert, dass die NOBÜ-Lastenfahrräder frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, wie in diesen Garantiebestimmungen beschrieben.
  • Nur der Erstbesitzer des jeweiligen NOBÜ-Lastenrades kann die Garantie in Anspruch nehmen.
  • Die Garantie erlischt gemäß den in den Artikeln auf dieser Seite beschriebenen Bedingungen.
  • Die Garantie ist nicht übertragbar.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Lieferung, nachdem sie angenommen und empfangen wurde.
Gewährleistungsfrist
  • NOBÜ-Lastenradrahmen haben eine Garantie von 3 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für das Tablett und die Tablettplatten gilt eine Garantie von 1 Jahr auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Verfärbungen des Tabletts und/oder der Tablettteile fallen nicht unter die Garantie, da diese durch den täglichen Gebrauch oder durch äußere Faktoren wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Hitze entstehen können.
  • Für alle elektrischen Komponenten gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr für Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für alle anderen Teile, mit Ausnahme von Verschleißteilen, gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr für Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für das gesamte Zubehör und das Ladegerät gilt eine 6-monatige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für Verschleißteile wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Leitungen und Bremsbeläge wird keine Garantie übernommen, es sei denn, es liegen Konstruktions- und/oder Materialfehler vor.
Wartung und Garantie
  1. Eine ordnungsgemäße Wartung ist für die Lebensdauer eines jeden Fahrrads unerlässlich, auch für Ihr Lastenfahrrad.
  2. Führen Sie nach 500 km oder innerhalb von 4-12 Wochen nach dem Kauf Ihres Lastenrads einen ersten Check durch, um die Garantie zu erhalten.
  3. Die Wartung kann von unseren NOBÜ-Mechanikern oder von einem autorisierten Fahrradmechaniker durchgeführt werden.
  4. Bewahren Sie die Quittungen der Fahrradwerkstatt als Nachweis für die durchgeführten Wartungsarbeiten auf.
  5. Wartungskosten werden nicht erstattet.
Ausschlüsse von der Garantie

Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:

  1. Das NOBÜ-Lastenrad wurde nachweislich (mit Rechnung/Beleg) nicht innerhalb von 4-12 Wochen bzw. 500 km nach Auslieferung erstmalig gewartet.
  2. Das NOBÜ-Lastenrad wurde nach der ersten Inspektion nicht nachweislich (mit Rechnung/Beleg) einer jährlichen Wartung unterzogen.
  3. Wenn die Mängel auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, d.h. auf eine Montage, die von der mitgelieferten Montageanleitung abweicht, wie sie auf der Website zu finden ist.
  4. Bei unsachgemäßem und/oder unachtsamem Gebrauch des NOBÜ-Lastenfahrrads, der nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, wie z.B.:
    1. Auf- und Abfahren von Bordsteinen mit voller Ladung;
    2. Überfahren von Bordsteinen;
    3. Fahren auf zwei Rädern mit einem dreirädrigen Lastenfahrrad.
  5. Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht ausgeführt.
  6. Nachträglich montierte Teile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des jeweiligen Lastenfahrrads oder wurden falsch montiert.
  7. Wenn der Eigentumsnachweis nicht vorliegt.
  8. Wenn die Schaufellast das maximale Ladegewicht von 70 kg überschreitet.
  9. Bei Belastung des Sattels mit mehr als 100 kg.
  10. Wenn die Last auf dem Gepäckträger 25 kg übersteigt.
  11. Im Falle einer Beschädigung durch einen Unfall oder andere äußere Ursachen.

Darüber hinaus ist die Haftung von NOBÜ ausdrücklich ausgeschlossen für Schäden am NOBÜ-Lastenfahrrad (oder Teilen davon), die auf Folgendes zurückzuführen sind

  • Falsche Einstellung/Spannung von Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Kettenschaltung, Bremsen, Schaltung und/oder Lockerung von Teilen, Einstellung von Laufrädern und Speichen während des Gebrauchs sowie Speichenbruch.
  • Nicht rechtzeitiger Austausch von Teilen wie Brems- und Schaltzügen, Bremsbelägen, Reifen, Kette und Ritzeln.
  • Witterungseinflüsse wie die normale Verwitterung von Lacken oder Rost auf Chrom.
  • Witterungseinflüsse wie z.B. Verfärbung von Lack und Karosserie.
    Nutzung von Lastenfahrrädern zu Mietzwecken.
Arbeitskosten im Rahmen der Teilegarantie
  1. Während der Garantiezeit werden alle Teile, die von NOBÜ als material- und/oder konstruktionsbedingt mangelhaft befunden werden, nach Ermessen von NOBÜ repariert oder erstattet. Etwaige Kosten für die (De-)Montage gehen zu Lasten des Eigentümers, wenn von ihm erwartet werden kann, dass er das zu ersetzende Teil selbst montieren kann.
  2. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes werden im Falle von Material- und/oder Konstruktionsfehlern an Rahmen und Vorderradgabeln die Arbeitskosten für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum ebenfalls von NOBÜ getragen.
Tipps für ein langes Leben für Ihr NOBÜ
  1. Lesen Sie die mitgelieferte Gebrauchsanweisung vor der Benutzung sorgfältig durch.
  2. Schützen Sie Ihr NOBÜ gut vor Frost und verwenden Sie NOBÜ-Pyjamas, wenn das Lastenrad nachts nicht abgedeckt werden kann.
  3. Reinigen Sie Ihr NOBÜ regelmäßig, aber nicht mit einem Hochdruckreiniger, da dadurch elektrische Bauteile beschädigt werden können oder Sie den Lack beschädigen können. In diesem Fall kann auch Ihre Garantie erlöschen.
Einreichung eines Garantieantrags bei NOBÜ
  • Reklamationen im Rahmen dieser Garantie sollten per E-Mail unter Angabe der Bestellnummer, der Rahmennummer und eines Fotos des betreffenden Teils eingereicht werden, damit NOBÜ beurteilen kann, ob ein Garantiefall vorliegt.
  • NOBÜ wird die Reklamation innerhalb einer angemessenen Zeitspanne bestätigen oder ablehnen. Wenn es nicht möglich ist, den Mangel ohne physische Inspektion des NOBÜ-Lastenrads zu beurteilen, wird in Absprache mit dem Eigentümer eine geeignete Lösung gesucht.
  • Vor der Zusendung eines Ersatzprodukts kann NOBÜ verlangen, dass das betreffende Produkt zunächst zur Beurteilung eingesandt wird. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann NOBÜ entscheiden, dass das Produkt nicht unter die Garantiebedingungen fällt, oder ein Ersatzprodukt schicken.
  • Die Kosten für den Transport des NOBÜ-Lastenrads und/oder der Teile zu und von NOBÜ gehen zu Lasten des Eigentümers, es sei denn, das betreffende Teil fällt unter die Garantie.
  • Wenn ein bestimmtes Teil für die Garantie in Frage kommt und das Originalteil nicht mehr verfügbar ist, bietet NOBÜ eine mindestens gleichwertige Alternative an.